für den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 20 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto).
Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm „Einzelmaßnahmenˮ (TeilprogrammBEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Unter außenliegendem Sonnenschutz sind folgende Maßnahmen zu verstehen:
• Rollläden
• Senkrechtmarkisen
• Raffstoren
• Markisen (Bei diesen muss das Fenster vollständig beschattet werden)
Damit sparen Sie Geld und ganz nebenbei sagen Sie dem Licht wo es lang geht, damit Sie sich zu Hause wohlfühlen.